Johann Georg Fischer
25.10.1816 - 04.05.1897
Deutscher Lyriker und Dramatiker
Johann Georg Fischer (* 25. Oktober 1816 in Groß-Süßen; † 4. Mai 1897 in Stuttgart) war ein deutscher Lyriker und Dramatiker.
Leben
Sein Vater, ein Zimmermann, starb früh. Nach dem Besuch des Lehrerseminars in Tübingen von 1831 bis 1833 wurde er Schulgehilfe und Unterlehrer an verschiedenen Orten. Wie später sein Sohn Hermann Fischer schloss er sich in seiner Studienzeit der Tübinger Königsgesellschaft Roigel an. Nach einer weiteren Ausbildung zum Realschullehrer mit nachfolgend verschiedenen Dienstorten kam er ab 1845 an die Elementarschule nach Stuttgart. Er wurde deren Leiter, ebenso erhielt er die Leitung der kaufmännischen Fortbildungsschule Stuttgart übertragen. 1857 promovierte er in Tübingen zum Dr. phil. Von 1862 bis 1885 wirkte er als Professor und später als deren Leiter an der Oberen Stuttgarter Realschule.
Johann Georg Fischer entwickelte sich in seiner Stuttgarter Zeit zum gefeierten Lyriker und Dramatiker. Besonders seine 24 Reden an den Geburtstagen Friedrich Schillers machten ihn populär. Für seine Verdienste um die Errichtung des dortigen Schiller-Nationalmuseums, der Renovierung von Schillers Geburtshaus und der Errichtung des Schillerdenkmals 1876 ernannte ihn die Stadt Marbach am Neckar zum Ehrenbürger. Seinen siebzigsten Geburtstag feierte Stuttgart wie ein Volksfest.
Auch in seinem Heimatort erhielt er die Ehrenbürgerwürde.
Hochgeehrt starb Johann Georg Fischer am 4. Mai 1897 im 80. Lebensjahr in Stuttgart. Seine Ruhestätte auf dem Pragfriedhof wird von der Stadt Stuttgart als Ehrengrab gepflegt.
1900 wurde in Stuttgart-West eine Bronzebüste als Denkmal von Professor Emil Kiemlen (Guss: Paul Stotz) für den Dichter aufgestellt (am Ende der Grünanlage in der unteren Hasenbergsteige, auf Höhe des Hauses Hasenbergsteige 17.
In Süßen erinnert noch ein Denkmal an der nach ihm benannten Schule an ihn.
Fischers Geburtshaus in Süßen wurde bei einem Brand stark in Mitleidenschaft gezogen. Dies veranlasste die Stadtverwaltung und den Gemeinderat, das Gebäude abreißen zu lassen, da es auch vom Denkmalamt keine Bedenken gab und das Gebäude in seiner ursprünglichen Form bereits mehrmals verändert worden war.
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